Jugendordnung des Skiclub Karlsbad e.V.
§ 1 Vereinsjugend Skiclub Karlsbad e.V.
Gemäß dem Vereinszweck zur Förderung der heranwachsenden Jugend in § 2 der Satzung des Skiclub Karlsbad e.V. gibt sich die Vereinsjugend diese Jugendordnung. Alle Vereinsmitglieder unter
35 Jahren bilden die Vereinsjugend. Sie führt und verwaltet sich selbst organisiert im Rahmen der Vereinssatzung.
§ 2 Aufgaben der Vereinsjugend
Aufgaben der Vereinsjugend sind:
- Die Förderung und die Pflege des sportlichen und touristischen Skilaufs zur körperlichen und sittlichen Ertüchtigung auf sportkameradschaftlicher Grundlage.
- Der Jugend die Gelegenheit geben, in reiner Winterluft Erholung und körperliche Ertüchtigung zu finden unter Leitung und Betreuung geschulter Kräfte, die einen einwandfreien Sportbetrieb gewährleisten.
- Durchführung von Sport- und Freizeitveranstaltungen
- Organisation jugendgemäßer außersportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen
- Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Vereins
§ 3 Organe der Vereinsjugend
Organe der Vereinsjugend sind:
- Die Jugendversammlung
- Der Jugendleiter (m/w) als Teil des Geschäftsführenden Vorstandes gemäß § 12 der Vereinssatzung § 4 Jugendversammlung
De Aufgaben der Jugendversammlung sind:
- Entgegennahme der Berichte des Jugendleiters
- Entlastung des Jugendleiters
- Wahl des Jugendleiters
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Ideenentwicklung für sportliche und außersportliche Aktivitäten und Veranstaltungen
- Erlass und Änderung der Jugendordnung
1. Zum Zwecke der Unterrichtung und Aussprache sowie der Beschlussfassung beruft der Jugendleiter die Jugendversammlung ein.
2. Die Jugendversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Sie findet mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt.
Sie besteht aus allen Vereinsmitgliedern unter 35 Jahren sowie dem Jugendleiter. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder von 10 – 34 Jahren.
Sie haben je eine persönliche nicht übertragbare Stimme.
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